Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege ist ein Angebot zur Stärkung und Ergänzung der familiären Pflege zu Hause und steht allen pflegebedürftigen Menschen offen.
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Hilfe angewiesen. Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht bzw. noch nicht erbracht werden kann oder übergangsweise nach einen Krankenhausaufenthalt der Bedarf besteht, haben hilfs- und pflegebedürftige Menschen Anspruch auf diese Leistungen. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist vorübergehend verhindert, besteht Anspruch auf Ersatzpflege im Rahmen der Verhinderungspflege.

„Machen Sie Urlaub, wo wir für Sie da sind.“

Unseren Kurzzeit- und Verhinderungspflegegästen möchten wir einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause bieten, in dem wir ihre Selbstständigkeit und Sozialkontakte fördern und ihnen Sicherheit, Geborgenheit und professionelle Hilfeleistungen bieten. Sie nehmen an unseren Angeboten im Freizeitbereich teil und erhalten Hilfestellung bei der täglichen Pflege und Tagesstrukturierung.

Nicht übernommen werden von der Pflegekasse grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen (z.B. Fahrdienste) sowie Investitionskosten.

Für den pflegerischen Aufwand übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Leistungen bei teilstationärer Pflege einen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 1774,00 Euro im Jahr.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.